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letzte Änderung: 19.12.2011 

1. Modellflugplatz

Der Modellflugplatz "Mitten auf dem Feld" steht ausschliesslich den Mitgliedern des MFV Brislach zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen, falls die Versicherungsfrage abgeklärt worden ist.

 

 

2. Nutzung

Folgende Arten von Flugmodellen sind auf dem Modellflugplatz zugelassen:
a) Flugmodelle mit Kolben-Verbrennungsmotoren
b) Flugmodelle mit Turbinen- oder Impeller-Antrieb (mit Bewilligung des Vorstandes)
c) Flugmodelle mit Elektromotoren
d) Segelflugmodelle
e) Modellhubschrauber mit Elektro-Motor (mit Einschränkung)

 

Nicht zugelassen:
a) Modellhubschrauber mit Verbrennungsmotor
b) Modellraketen

 

Flugzeiten:
a) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren:
    Montag bis Samstag, von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
b) Schleppflugzeuge:
    Montag bis Sonntag, von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr, wobei an Sonntagen gleichzeitig nicht mehrere Schleppflugzeuge in der
    Luft sein dürfen.
c) Flugmodelle mit Elektromotoren und Segelflugmodelle:
    Keine Beschränkungen.

 

Einschränkung für Elektro-Helis:
Elektro-Helis sind auf dem Modellflugplatz grundsätzlich zugelassen. Diesedürfen jedoch nicht gleichzeitig mit anderen Flugmodellen betrieben werden. Sämtliche auf dem Modellflugplatz zugelassenen Flugmodelle haben gegenüber den Elektro-Helis Vorrang. Elektro-Helis dürfen nur im nördlichen Drittel des Flugfeldes geflogen werden.

 

Flugbetrieb an Wettbewerben:
An Wettbewerbstagen und Flugveranstaltungen gelten die vorstehendenFlugbeschränkungen nicht. Ebenso kann der Vorstand hierbei zur Art der Flugmodelle Ausnahmen einräumen.

 

Generelles Flugverbot:
An folgenden Feiertagen besteht ein Flugverbot: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Bettag und Weihnachten.

 

Lärmschutz:
Das Benützen von Motoren ohne Schalldämpfer ist verboten. Die Benützer des Modellflugplatzes sind verpflichtet, wirkungsvolle Schalldämpfer anzuwenden. Als max. zulässiger Schallpegel gelten die Richtlinien des SMV. Beim Überschreiten dieser Normen gilt.

 

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3. RC-Anlagen und Modellflugzeuge

Es sind nur die vom BACOM zugelassenen Modellflugfrequenzen erlaubt. In Absprache mit der MG Breitenbach dürfen auf dem Modellflugplatz „Mitten auf dem Feld“ nur RC-Anlagen mit geraden Kanälen in Betrieb genommen werden. Die zu benützende Frequenz darf nicht anderweitig belegt sein. Für Schäden, die durch unerlaubtes Einschalten eines Senders entstehen, haftet der Verursacher. Derr Zustand der Fernsteuerung und die Funktion der Steuerorgane muss fehlerfrei sein. Der Gesamtzustand des Modellflugzeuges muss in Bezug auf Konstruktion, Bau und Wartung ein Maximum an Sicherheit gewähren. Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung muss sich der Pilot über eine allfällige Belegung seiner Frequenz vergewissern.

 

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4. Allgemeine Verhaltensregeln zur Sicherheit

Die Flugmodelle sind so einzusetzen, dass weder während der Start- oder Landephase noch während des Fluges Personen oder Sachen Dritter gefährdet werden. Es ist strengstens verboten, Zuschauer oder andere Personen in niedriger Höhe zu überfliegen. Das Betreten der umliegenden Felder ist strikte zu unterlassen, allfällige Landschäden sind vom Verursacher zu tragen. Bei Zuwiderhandlungen, seien diese vorsätzlich oder grobfahrlässig, behält sich der Vorstand das Recht vor, entsprechende Massnahmen anzuordnen.

 

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5. Versicherung

Die dem SMV angeschlossenen Mitglieder des MFV Brislach sind automatisch ausreichend versichert. Sie haben den Mitgliederausweis auf sich zu tragen. Die übrigen Mitglieder des MFV Brislach müssen über eine Privat-Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Franken verfügen. Diese haben den entsprechenden Versicherungsausweis auf sich zu tragen und dem Vorstand auf Verlangen vorzuweisen.

 

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6. Motorfahrzeugverkehr

Wir befinden uns in der Landschaftsschutzzone der Gemeinde Brislach, die gleichzeitig als Naherholungsraum der umliegenden Gemeinden genutzt wird. Unser Benehmen auf der Zufahrtsstrasse repräsentiert unseren Verein. Begegnen wir allen Leuten auf dieser Strasse in einer zuvorkommenden und freundlichen Art und Weise. Damit vermitteln wir gleichzeitig Toleranz und Sympathie für unseren Sport (Fussgängerpriorität, Tempo anpassen usw.).

 

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7. Schlussbestimmungen

Jedermann trägt zum Einhalten dieses Reglements sowie zur allgemeinen Ordnung auf unserem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten zu melden. Mitglieder, welche durch ihr Verhalten andere gefährden oder auf irgendeine andere Weise den Ruf oder die Interessen des MFV Brislach schädigen, werden nach einmaliger Verwarnung durch den Vorstand vom Flugbetrieb ausgeschlossen.

 

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8. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt nach der Beschlussfassung durch die Generalversammlung vom 22. März 2003 in Kraft. Damit werden alle früheren Bestimmungen, die im Widerspruch dazu stehen, aufgehoben.

 

Brislach, 22. März 2003

 

 

Namens der Generalversammlung des MFV Brislach

 

Der Präsident:                                    Der Sekretär:

 

 

Marius Schmidlin                                 Ueli Jermann

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